Institut für Glas- und Rohstofftechnologie (IGR)

Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“)

Grundsätzliches zur Anwendbarkeit des BFSG

Das BFSG trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Seitdem müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei verfügbar sein, die für Verbraucher (in der EU) angeboten werden – zumindest, sofern diese unter das Gesetz fallen.

Betroffen sind durch das Gesetz also nur Angebote, die sich an Verbraucher richten, reine B2B-Angebote sind ausgenommen. Im übrigen besteht keine rückwirkende Pflicht zur barrierefreien Gestaltung „alter“ Inhalte, die vor dem 28.06.2025 entstanden sind.

§ 2 Nr. 26 BFSG definiert den Anwendungsbereich wie folgt:

“digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden”

 

Anwendbarkeit auf dieser Website

Die website „igrgmbh.de“ richtet sich bereits von ihrer Eigenart her lediglich an gewerbliche Partner. Wir bieten Dienstleistungen an, an denen vorrangig Geschäftskunden Interesse haben sollten. Natürlich erfolgt keine „Abwehr“ privater Kunden, jedoch richtet sich die website nicht primär an diese.

Auch existiert auf der website keinerlei Möglichkeit einen Vertrag abzuschließen – sie dient alleinig der werbenden Außendarstellung des Unternehmens IGR Institut für Glas- und Rohstofftechnologie GmbH.

 

Freiwillige Barrierefreiheit

Selbstverständlich ist es für uns als Unternehmen trotzdem wichtig, möglichst allen Nutzern der website, auch denen, die auf eine Art der Barrierefreiheit angewiesen sind, einen möglichst umfassenden und informativen Aufenthalt auf dieser Seite zu ermöglichen. Aus diesem Grund haben wir

  • sämtliche Bilder, auch soweit wir dies erkannt haben ältere Bilder, mit einem Alt-Text versehen
  • den Kontrast der Texte so gestaltet, dass auch Personen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten diesen lesen können. Sollte es Texte mit lediglich einer Darstellungsqualität „A“ statt „AA“ oder besser nach der aktuellen WCAG-Richtlinie geben, so nur aus Gründen der Werbung bzw. des „Corporate Designs“; ein Ignorieren dieser Texte lässt trotzdem den Sinn der Unterseite erkennen
  • unsere gesamte Seite, inklusive Formulare und Navigationsmenüs, vollständig über die Tastatur bedienbar gestaltet
  • unsere gesamte Seite, mindestens jedoch alle Inhalte, die nach dem obigen Stichtag entstanden sind, Screenreader-kompatibel angelegt

Wir verwenden eine einfach verständliche Sprache – soweit dieses in einem wissenschaftlichen Umfeld möglich ist.

 

Kontakt bei Problemen

Sollten Sie noch Inhalte entdecken, die nicht barrierefrei gestaltet sind, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis über die E-Mail-Adresse „mail@igrgmbh.de“ – wir werden diesen umgehend prüfen und soweit möglich gerne umsetzen.

 

Kontakt bei anderer Ansicht ihrerseits

Sollten Sie mit den obigen Aussagen nicht einverstanden sein und nicht mit uns in Kontakt treten wollen, steht es Ihnen natürlich frei, sich an die Marktüberwachungsstelle zu wenden.

Die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfolgt in Niedersachsen durch die staatliche Gewerbeaufsicht. Für Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
(genaue Zuständigkeit je nach Einzelfall)
Website: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

 

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 10.07.2025