Analysenerweiterung der Schwermetalllässigkeit um Antimon, Barium, Chrom(VI) u.a.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung besteht die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der Nichtüberschreitung des Höchstgehaltes von diversen Schwermetallen, die aus den Verpackungen ins Lebensmittel migrieren können.

Nachdem die Schwermetalllässigkeit beim IGR bereits in 2016 um die Elemente Aluminium, Arsen und Kobalt erweitert wurde (siehe IGR-Journal Aktuell 12), haben wir die Analysen aufgrund veränderter Verordnungen optimiert und erweitert, hierzu zählen z.B. Chrom(VI), Kupfer, Vanadium, Nickel, Zink, Barium, Antimon, Lithium, Eisen, Bor und Mangan.

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