Auf mehrfachen Kundenwunsch haben wir unser bestehendes Zertifikat „IGR checked“ zur Spülmaschinenbeständigkeit nach DIN EN 12875 weiterentwickelt, so dass dieses nun variabel erstellbar ist.

Hier ein Beispiel:
Für regelmäßig beim IGR durchgeführte Analysen wie z.B. Migrationsanalysen oder Schwermetallanalysen, die im Rahmen der Produktüberwachung zur Beurteilung der Lebensmittelkonformität erforderlich sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen von uns ein Zertifikat „IGR checked“ erstellt werden. Dazu gehört u.a., dass die Analysen im Rahmen einer allgemeinen Qualitätssicherung durchgeführt wurden und, dass in diesem Zusammenhang eine generelle Lebensmittelkonformität festgestellt wurde.

Das Zertifikat ist ausschließlich mit einer präzisen Produktbeschreibung sowie einem detaillierten Anhang gültig.
Der Anhang enthält:
• IGR-Prüfberichtsnummer(n),
• Kennzeichnung der durchgeführten Untersuchungen,
• Mitwirkungspflichten des Zertifikatsinhabers und Weiteres.

Zur Mitwirkungspflicht des Zertifikatsinhabers gehört insbesondere, dass die Produktzusammensetzung und die Produktionsbedingungen, anhand derer die Aussagen im Zertifikat gemacht wurden, nicht qualitätsrelevant verändert werden.
Darüber hinaus sind, soweit relevant, Richtlinien und Vorgaben in Bezug auf Schwermetalle, die Einordnung nach REACH (EU) sowie weitere Anforderungen an (u. a.) die Verpackung einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.
Grundsätzlich ist der Zertifikatsinhaber im Rahmen der Rückverfolgbarkeit verpflichtet, die Analysenergebnisse sowie alle qualitätsrelevanten Dokumente aufzubewahren.

Zur leichteren Veranschaulichung können Sie hier einen Zertifikatsentwurf als Musterbeispiel (duolingual de/en) abrufen.

Sollten Sie an einem solchen Zertifikat über regelmäßig von uns durchgeführte Analysen im Rahmen der Qualitätssicherung interessiert sein, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.